Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Hermann-Reichelt-Str.3
01109 Dresden

Telefon: 0351 4848690
Telefax: 0351 4843171
E-Mail: ajs@jugendschutz-sachsen.de

Seminarthemenauswahl

Die Aktion Jugendschutz Sachsen bietet zu vielen  Themenschwerpunkten Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten.

 

Aufgabe der Jugendhilfe ist es, diesen Raum zum Beispiel durch das Jugendschutzgesetz bereitzustellen.

Die Einsicht der Jugendlichen in die Regeln scheint aber eher gering und die Durchsetzung damit unmöglich. Durch Beziehung und Beteiligung können Jugendliche motiviert werden, innerhalb der Grenzen zu bleiben, verantwortlich und informiert Entscheidungen zu treffen. Das soll die Teilnehmer befähigen, Beziehungen zu bauen und eine Beteiligungskultur zu etablieren.

  •  Tagesseminar (bis 8h)  für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

Jugendliche wollen – wie Erwachsene auch – mithilfe des Alkohols ihre Stimmung verändern, Hemmungen und Unsicherheiten abbauen, sich der Realität entziehen und vieles andere mehr.

Um alkoholbedingte Probleme bei heranwachsenden Mädchen und Jungen schon im Experimentierstadium reduzieren und Alkoholmissbrauch entgegenwirken zu können, sind Schulen wichtige Bündnispartner in der suchtvorbeugenden Arbeit des Jugendschutzes.

In diesem Seminar werden verschiedene Bausteine der Arbeitsmaterialien „Kumpel Alkohol“ (für Schüler/innen ab 14 Jahren) vorgestellt, praktisch erprobt und Möglichkeiten der Umsetzung im schulischen Alltag exemplarisch erarbeitet.

  •  Tagesseminar (bis 8h) für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche
  •  Elternabend (30 min bis 90 min) für Eltern

 

Weitere Themen


JuschG 2.0 Jugendschutzmedienschutz 2021

Category: Medien
Summary: 

Seit dem 01.Mai 2021 gilt das angepasste JuschG. Innerhalb der Veranstaltung werden grundlegende Inhalte des Jugendschutzgesetzes beleuchtet und eingeordnet. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, Fragen aus der eigenen pädagogischen Praxis zu diskutieren und zu reflektieren.

Start Date:  Donnerstag, 10. Juni 2021
Topics: 1

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"Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes."

 

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