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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.

1. Für jede Person und jede Veranstaltung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Unvollständig ausgefüllte bzw. verspätet eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die ajs nimmt für die Veranstaltungen auf Grund didaktischer Überlegungen eine unterschiedliche Anzahl von TeilnehmerInnen an. Im Regelfall sind die Veranstaltungen für mindestens 12 TeilnehmerInnen konzipiert. Bei Fachtagungen gibt es, soweit nicht ausgewiesen, keine TeilnehmerInnenbegrenzung. Frühzeitige Anmeldung ist daher erforderlich. Reservelisten werden gebildet. Teilnehmer erhalten hierüber, mit Ausnahme von Fachtagungen, eine Bestätigung.

Wichtiger Hinweis: Die Bildungsveranstaltungen der ajs entsprechen bzgl. des zeitlichen Rahmens den Vorgaben der überörtlichen Jugendhilfeplanung (6 x 45 Min.). In der Regel beginnen die Veranstaltungen frühestens um 9:00 Uhr und enden spätestens um 16:00 Uhr. Pausen sind auf eine Stunde festgesetzt und können max. auf eine halbe Stunde verkürzt werden. Bitte beachten Sie dies bei ihrer zeitlichen Planung.

2. Teilnehmer, die sich bei Verhinderung nicht mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per Fax abmelden, werden mit den vollen Teilnahmekosten belastet. Es besteht die Möglichkeit der Benennung einer Ersatzperson.

3. Falls die Veranstaltung seitens der ajs abgesagt werden muss, ergeht spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Information an alle Personen, die sich angemeldet haben und gemäß Pkt. 1 angenommen wurden.

4. Für die Veranstaltungen werden gemäß Ausschreibung Teilnehmergebühren erhoben. Die Ausschreibung gilt als Rechnung! Es ergeht keine gesonderte Rechnung! Wird eine Rechnungslegung erwünscht werden hierfür 10,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben!

5. Spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Teilnehmergebühr auf das jeweilig angegebene Konto unter Angabe der Kursdaten zu begleichen.

6. Wird eine Teilnahmegebühr nicht vor Veranstaltungsbeginn beglichen, ist gegebenenfalls ein Ausschluss von der Veranstaltung möglich. Bareinzahlungen vor Ort werden nicht akzeptiert.

7. Fahrtkostenerstattung, Übernachtungs- bzw. Verpflegungskosten werden durch die Aktion Jugendschutz Sachsen e.V. nicht übernommen.

8. Im Mahnfalle wird im Rahmen der gültigen gesetzlichen Bestimmungen verfahren und in Abstufungen Mahngebühren fällig. Für die erste Mahnung werden 5,00 Euro erhoben, für die zweite Mahnung zzgl. 15,00 Euro. In der zweiten Mahnung wird ein gerichtliches Mahnverfahren binnen vier Wochen angedroht und nach Ablauf dieser Frist umgesetzt.

9. Bei Anfragen aller Art zu Programm und Veranstaltungen können Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen.

10. Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung an:

Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Landesarbeitsstelle
Lingnerallee 3
01069 Dresden
Fax: 0351- 4843171

Ansonsten können Sie sich auch formlos anmelden. Sie akzeptieren auch in diesem Falle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Telefonische Anmeldungen werden nur als Vormerkung akzeptiert. Es muss in jedem Falle eine schriftliche Anmeldung erfolgen.